Es ist vollbracht, nach langer Vorbereitung hat die Palazzo Immobilien-Management GmbH endlich eine neue Webseite mit neuem Design. Der Re-Launch ist soweit über die Bühne gegangen und wir sind stolz auf unser Werk
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dem Urteil (AZ: VIII ZR 181/07) vom 9.7.2008 entschieden, dass ein Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete für eine vermietete Immobilie zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung etwaiger Schönheitsreparaturen, welche in regelmäßigen, bestimmten Fristen zu erfolgen haben, enthält. Nach § 558 Abs. 1 [...]
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