Besondere Regelungen bei Immobilien
Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern
Aufgrund der Unbeweglichkeit einer Immobilie unterliegen diese beim Eigentumserwerb, Gebrauch etc. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter.
Der Kauf und auch die Eigentumsübertragung einer Immobilie erfordern drei Vorgänge:
- der notariell beurkundete Kaufvertrag
- eine durch einen Notar beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung) der Immobilie
- und zu guter Letzt die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Immobilien können ähnlich wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu diesen Rechten zählen vor allem Grundpfandrechte (z. B. die Belehnbarkeit) und verschiedene Dienstbarkeiten, wie beispielsweise Wegerechte, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute.
Für Grundstücke sind normalerweise Grundsteuern, welche zu den Gemeindesteuern zählt, zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Einheitswert der Liegenschaft und auch vom Hebesatz (Prozentsatz).
Die Ausnahme sind Grundstücke, welche öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).
Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.
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