Wertermittlung

Die Ermittlung des Wertes einer Liegenschaft ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung geregelt.

Die Wertermittlungsverordnung (WertV) ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB und dient der Bewertung von Immobilien.

Dabei gibt es folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten:

Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.

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