Wertermittlung
Die Ermittlung des Wertes einer Liegenschaft ist in Deutschland in der Wertermittlungsverordnung geregelt.
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) ist eine Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB und dient der Bewertung von Immobilien.
Dabei gibt es folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten:
Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend.
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