Abandon

Abandon ist ein Synonym für eine Zession oder für eine Abtretung, wobei bei der Abtretung die Forderungen von dem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen anderen, neuen Gläubiger mit einem Vertrag übertragen werden.

Abtretung einer Grundschuld:
Dieser Abandon einer Grundschuld ist beispielsweise bei Umschuldungen wichtig, wobei sich die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch zugunsten des neuen Darlehensgebers erübrigt.

Dabei muss allerdings Zinssatz, Nebenleistungen, Vollstreckbarkeit den Anforderungen des neuen Gläubigers entsprechen, wobei auch Teilabtretung einer Grundschuld möglich ist.

Abtretung von Bausparverträgen oder Lebensversicherungen:
Dies kommt bei der Tilgungsaussetzung zum Tragen.

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