Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach gültigem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
Die Trennung erfolgt zum Beispiel durch Wände beziehungsweise Decken, die Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Darüber hinaus muss ein eigener, abschließbarer Zugang zu jedem Objekt vorhanden sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von den Bauaufsichtsbehörde ausgestellt, welche unter anderem auch für die Baugenehmigung und die bauaufsichtlichen Abnahmen zuständig sind.
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für die einzelne Eigentumswohnungen.
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