Ablösevereinbarung
Die Ablösevereinbarung beschreibt eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie, in dem beispielsweise die die Übernahme von Möbeln, Einbauten oder sonstigem Inventar vereinbart. Juristisch betrachtet ist eine Ablösevereinbarung ein Kaufvertrag entsprechend BGB.
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