Abmahnung

Eine Abmahnung ist vom Grundsatz her eine formale Aufforderung des Vermieters an den Mieter, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Im Mietrecht für Wohnraum, in dem das Kündigungsrecht des Vermieters an besondere, einschränkende Bedingungen (Mieterschutz) gebunden ist, hat eine Abmahnung eine besondere Bedeutung.

Die Abmahnung beinhaltet neben der Aufforderung zu einem Tun oder Unterlassen, dessen Missachtung eine Vertragsverletzung beinhalten soll, eine Kündigungsdrohung wenn sich der Mieter dem widersetzt.

Dem Mieter ist es verwehrt, eine Feststellungsklage gegen eine solche Abmahnung zu beantragen. Diese Feststellungsklagen sind nur dann zulässig, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses davon abhängig ist.

Ein Mieter, der eine Abmahnung erhalten hat, sollte auf jeden Fall darauf reagieren, denn aufgrund dieser Abmahnung kann eine fristlose Kündigung des Mietvertrages begründen.

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