Baurecht

Als Baurecht wird das subjektive Recht ein Grundstück zu bebauen bezeichnet. Das bestehende Baurecht ist eine Voraussetzung, um eine Baugenehmigung erteilt zu bekommen.

Für den Begriff Baurecht ist eine Unterscheidung je nach Zusammenhang zu treffen:

Der Terminus Baurecht beschreibt die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Hierbei muss wieder zwischen den privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden werden.

Das private Baurecht legt die Normen im Rahmen des Zivilrechtes fest, wie beispielsweise Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge für die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens, Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern und dergleichen mehr.

Das öffentliche Baurecht unterscheidet nochmals zwischen dem Bauplanungsrecht, welche die Bebaubarkeit von Grundstücken regelt und dem Bauordnungsrecht, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regelt. Dazu gehört beispielsweise Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.

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