Bauwerk
Als Bauwerk wird eine von Menschenhand errichtete Konstruktion bezeichnet, die zum einen fest mit dem Untergrund verbunden und zum zweiten unbeweglich, sprich eine Immobilie ist.
In dem Baurecht in Deutschland werden unter dem Begriff Bauliche Anlagen auch Bauwerke zusammengefasst, wobei diese Bauwerke detailliert in den einzelnen Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer definiert ist.
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