Eigentumserwerb

Eigentumserwerb ist die rechtmässige Aneignung von Eigentum.

Dabei gibt es unterschiedliche Arten des Eigentumserwerb, den derivativen Eigentumserwerb, den originären Eigentumserwerb und den Eigentumserwerb durch Ersitzung.

Derivativer Eigentumserwerb:
Unter dem derivativem Eigentumserwerb versteht man den Erwerb von Eigentums an einer Sache durch ein Rechtsgeschäft im Gegensatz zum originären Eigentumserwerb. Das Eigentum ist also von dem Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet. Hierunter fällt auch der Eigentumserwerb an Immobilien nach den Paragraphen 873 und 925 des BGB

Originärer Eigentumserwerb:
Unter dem originären Eigentumserwerb ist der ursprüngliche Erwerb von Eigentum an einer Sache im Gegensatz zu verstehen. Ein Beispiel für den originären Eigentumserwerb ist die Aneignung von herrenlosen Sachen oder durch Verarbeitung einer bestehenden Sache zu einer neuen.

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