Grundsteuergesetz (GrStG)
Durch das Grundsteuergesetz (GrStG) sind die Städte und Gemeinden ermächtigt, auf die in dem jeweiligen Gemeindegebiet liegenden bebauten, unbebauten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Grundsteuern zu erheben.Die Grundsteuer ist zusammen mit der Gewerbesteuer die wichtigste Steuer der Städte und Gemeinden, um den Gemeindehaushalt zu finanzieren.
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