Treuhänder

Als Treuhänder wird die natürliche oder juristische Person bezeichnet, die von einer der beiden Vertragsparteien beauftragt wurde, um die Rechte des Auftraggebers (auch Treugeber genannt) wahrzunehmen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden Kaufverträge in Deutschland grundsätzlich Zug um Zug abgewickelt. Falls diese Zug-um-Zug-Abwicklung nicht möglich sein sollte, so wird zumeist ein Treuhänder beauftragt, vor allem wenn es sich um Verträge mit hohen Werten dreht.

Notare oder Banken können beispielsweise als Treuhänder fungieren.

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