Vergleichswertverfahren

Unter dem Begriff Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien zu verstehen.

Bei dem Vergleichswertverfahren wird der aktuelle Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von vergleichbaren Grundstücken abgeleitet.

Nachdem zumeist ein direkter Vergleich mit benachbarten Grundstücken nicht möglich ist wird daher das indirekte Vergleichwertverfahren verwendet.

Bei dem indirekte Vergleichswertverfahren wird auf eine anonymisierte Kaufpreis-Sammlung zurückgegriffen, die bei dem Gutachterausschuss ausliegt.

Dabei ist wichtig, dass eine sichere Beurteilung nach dem indirekten Vergleichswertverfahren nur möglich ist, wenn eine ausreichender Zahl geeigneten vergleichbaren Käufen dokumentiert wurde.

Einige Punkte, die im Vergleichswertvefahren Beachtung finden:

  • Örtliche Lage
  • Bodenbeschaffenheit
  • Größe und Form des Grundstücks
  • Bodenschätze
  • Gefahrenzonen
  • Grad der Erschließung
  • Umwelteinflüsse
  • Grundabtretungen
  • Grundeinbeziehungen
  • Bauplatzeigenschaft
  • Planungs- und Baurecht, sprich den Flächennutzungsplan und Bebauungsplan bzw. §§ 34 und 35 BauGB
  • Nutzungsbeschränkungen
  • Denkmalschutz
  • Mieterschutz
  • Weltkulturerbe
  • erforderliche Instandsetzungen
  • Art und Verwendung der Nachbarliegenschaften

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